Planverwirklichungsgebot für den Kirchhuchtinger Dorfkrug aussprechen

Huchting

Ungenutzte, leerstehende Gebäude oder Wohnungen und zunehmender Wohnraummangel mit dem Resultat steigender Mieten können wir im öffentlichen Interesse nicht mehr hinnehmen. Daher ist es sinnvoll, alle bestehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen, um die jeweiligen Eigentümer:innen von Leerstands-Immobilien zu marktkonformen Verhalten anzuhalten. Leerstand soll auf nachvollziehbare Ausnahmefälle begrenzen werden.

Das Objekt Dorfkrug steht nach Feststellung des Beirats seit über 10 Jahren leer. Der Zustand des Gebäudes lässt zurzeit keine Wohnnutzung zu. Deshalb kann ein Planverwirklichungsgebot gemäß § 176 BauGB ausgesprochen werden. Dadurch kann die Gemeinde beziehungsweise Kommune bauliche Tätigkeiten des Eigentümers erzwingen. Kommt der Eigentümer den zulässigen Geboten nicht nach, kann das Objekt enteignet werden.

Der Beirat Huchting möge beschließen:

  1. Der Beirat fordert die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung auf gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes Dorfkrug in der Kirchhuchtinger Landstraße 30 (Ecke Alter Dorfweg) ein Bau- oder Planverwirklichungsgebot gemäß § 176 BauGB auszusprechen.
  2. Dem Beirat binnen drei Monaten nach Beschlussfassung zu berichten, welche Verwaltungsakte durch SKUMS veranlasst wurden.

Michael Horn und DIE LINKE-Beiratsfraktion in Huchting