Kündigungen gegen Pflege-Betriebsrät:innen

Obervieland
LdW

Der Beirat Obervieland möge beschließen:

Der Beirat Obervieland solidarisiert sich mit der Vorsitzenden des Betriebsrats und des Gesamtbetriebsrat gegen das Kündigungsbegehren der Geschäftsführung der Residenzgruppe.

Der Beirat Obervieland verurteilt die Kündigungsandrohung gegen drei weitere Mitglieder und den Versuch der Auflösung des Betriebsrates.

Die Residenz-Gruppe gehört nach eigenen Angaben zu den größten Betreibern von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Allein in Bremen unterhalten sie sieben Einrichtungen in den Stadtteilen Obervieland, Huchting und Hemelingen. Die Gruppe gehört zum französischen Konzern Orpea Residenz Holding GmbH.

Nun hat diese als Arbeitgeberin hier in Bremen ein Kündigungsbegehren gegenüber der Betriebsratsvorsitzenden. Die Begründung lautet „Pflichtverletzung“. Diese angebliche Pflichtverletzung bestand in der Ablehnung einer „Gesundheitsprämie“ durch den Betriebsrat. Eine „Gesundheitsprämie“ mit der Verrechnung von Krankheitstagen ist rechtlich und ethisch im hohen Maße fragwürdig.

In einem Bereich, in dem von den Mitarbeitenden höchste Leistung abgefordert wird, die Bezahlung deren Wert nicht wiedergibt und die in der jetzigen Coronazeit besonders gefährdet sind, darf eine „Bestrafung“ durch einen Prämienabzug nicht hingenommen werden. Der Betriebsrat hat seine Mitbestimmungsrechte im Sinne der Beschäftigten wahrgenommen. 

Am 31.12.2020 wurde der Betriebsrat seitens der Geschäftsführung aufgefordert, die Zustimmung zur Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden und Gesamtbetriebsratsvorsitzenden zu erteilen. Da der Betriebsrat hinter der Vorsitzenden steht, will er nun den ganzen Betriebsrat auflösen lassen. Außerdem gab es Anfang des Jahres die Anhörung zu drei weiteren Kündigungsbegehren. Der Arbeitgeber will drei weitere Betriebsratsmitglieder entlassen.

Die Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzende setzt sich seit Jahren für ihre Kolleginnen und Kollegen ein. Gemeinsam mit ihrem Gremium hat sie die Rechte des Betriebsrates als Interessensvertretung der Arbeitnehmer*innen vor Gericht erfolgreich zu verteidigen. Zuletzt hat das Landesarbeitsgericht Bremen am 16.12.2020 eine Beschwerde des Arbeitgebers abgewiesen. Da der Kündigungsversuch nach Ende des Gerichtsverfahrens betrieben wird, zeigt deutlich, dass hier nun ein besonders perfider Weg beschritten wird, den Betriebsrat mundtot zu machen.

Gerade in der Altenpflege gibt es nur wenige Betriebsrät*innen. Diese zu demoralisieren, jegliche vertrauensvolle Zusammenarbeit zu zerstören und mit Existenzängsten Druck auszuüben ist ungeheuerlich und wird vom Beirat Obervieland aufs schärfste verurteilt.

Heike Hey und Fraktion DIE LINKE in Beirat Obervieland