Kommunale Wärmeplanung in der Bremer Neustadt

Neustadt

Am 1. Januar 2024 ist zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Danach sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen verpflichtet, bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen; das gilt also auch für Bremen. Im Rahmen der Wärmeplanung soll ermittelt werden, wie Gebäude bisher beheizt werden und wie dies in Zukunft klimaneutral geschehen kann. In Abhängigkeit von den Planungen sollen dann u.a. neue Vorschriften für Bestandsbauten gelten.

Der Fachausschuss Umwelt, Bau, Wohnen, Wirtschaft wurde am 14. Dez. 2023 in nicht-öffentlicher Sitzung über eine Machbarkeitsstudie der swb zu „grüner Wärmeversorgung in der vorderen Neustadt“ informiert, die am 17.Feb. 2024 im Weserkurier vorgestellt wurde (CO2-freie Wärmeversorgung SWB plant Pilotprojekt für das klimaneutrale Bremen).

Der Beirat Neustadt begrüßt die Pläne der swb, hält aber die Information des Stadtteils über den Stand der Planungen des Senats sowie der Planungen für die gesamte Neustadt für erforderlich.

Der Beirat Neustadt möge beschließen:

Der Beirat Neustadt fordert die zuständigen senatorischen Behörden auf, im III. Quartal 2024 auf einer Sitzung des Beirats dem Gremium sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern, welche Arten der Wärmeversorgung im Stadtteil möglich sind. Dabei ist ein Übersichtsplan über bisherige Fernwärmemöglichkeiten in der Hansestadt vorzustellen. 

Die Linke-Beiratsfraktion in der Bremer Neustadt