Einrichtung einer barrierefreien Bademöglichkeit am Werdersee

Beirat Neustadt

Der Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit von 2019 formuliert das Ziel der Barrierefreiheit als Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Die Bundesregierung wird zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht aufgefordert. Diese darf sich nicht auf öffentliche Dienstleistungen wie öffentliche Verkehrsmittel, Bank- und Online-Geschäfte beschränken.

Die konkrete Umsetzung der Barrierefreiheit obliegt den Kommunen. Gerade vor dem Hintergrund der immer wärmer werdenden Sommermonate würde eine Bademöglichkeit für Schwerbehinderte deren Lebens- und Freizeitqualität erhöhen und der Stadtgemeinde gut zu Gesicht stehen. Die Einrichtung könnte als Beispiel für weitere Bremer Seen dienen.

Als geeigneten Standort schlagen wir den Bereich nahe der DLRG-Station am Badestrand Werdersee sein. Zur DLRG-Station führt bereits eine befestigte Zuwegung. Im nahen Toilettengebäude befindet sich eine Behindertentoilette mit Nebenraum, der eventuell erweitert werden müsste. Eine Rampe könnte parallel zu der bestehenden Gleis-Rampe der DLRG gebaut werden.

Der Beirat Neustadt fordert die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung auf, eine barrierefreie Bademöglichkeit für Schwerbehinderte am Werdersee zu schaffen und dabei die Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeauftragen und dem Portal „Bremen barrierefrei“ zu suchen.

Zu der Bademöglichkeit gehören

  • eine Behindertentoilette mit geeigneter Umkleidemöglichkeit,
  • ein Strandrollstuhl (der in der Behindertentoilette geparkt wird),
  • eine Rampe mit Geländern,
  • der gepflasterte barrierefreie Zugang (Zufahrt) zur Rampe.

Fraktion DIE LINKE in Beirat Neustadt