Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter

Huchting

Der Beirat Huchting möge beschließen:

Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130 — 2011-b-1), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 2. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Dem § 7 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
    „Senatorische Behörden, die die im §7, Absatz 1 geregelten Rechte des Beirats verletzen, können durch die entsprechenden Beiräte – nach Prüfung durch die Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft – für jeden Einzelfall mit einer pauschalen Minderausgabe belegt. Die Höhe und der Zweck der Minderausgabe wird zwischen der Bremischen Bürgerschaft, dem Senat und der Beirätekonferenz in jeder Legislaturperiode neu ausgehandelt.“
  2. Der § 13 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
    „Zu einer Sitzung des Beirates lädt die Ortsamtsleitung in Absprache mit den Mitgliedern des Sprecher*innen- beziehungsweise Koordinierungsausschusses ein.“
  3. Im §14, Absatz 2 wird der folgende Satz gelöscht:
    „Über diesen Antrag entscheidet der Beirat in nicht-öffentlicher Sitzung.“

Die jeweiligen drei Punkte sind einzeln abzustimmen.

Begründung
Zu Artikel 1, Nummer 1 – §7): Beiräte beklagen oftmals, dass senatorische Behörden die in § 7 Absatz 1 niedergeschriebenen Rechte missachten. Konsequenzen für diese Missachtung bestehen nicht. Durch die Gesetzesänderung heilen wir dieses Problem. Der Berliner Landtag beziehungsweise die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen haben solch eine Regelung getroffen.
Zu Artikel 1, Nummer 2 – §13): Die Vergrößerung der Entscheidungsfindung stellt Transparenz her.
Zu Artikel 1, Nummer 2 – §14): Um Transparenz sicherzustellen, ist öffentlich zu entscheiden, ob der Beirat in nicht-öffentlicher Sitzung tagt.

Michael Horn und Die Linke-Fraktion im Beirat Huchting