Platanen am Deich: Jetzt geht es darum, die „grüne Kulisse“ so gut es geht wiederherzustellen

Der Bremer Staatsgerichtshof hat heute entschieden, dass das Volksbegehren zu den Platanen am Deich unzulässig ist. Es wird daher nicht zu einem Volksentscheid über den von der Bürgerinitiative vorgelegte Gesetzentwurf kommen. Dazu erklärt Sofia Leonidakis, Vorsitzende und stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„Als LINKE hätten wir das geplante Volksbegehren zwar nicht befürwortet, insbesondere aus städtebaulichen Gründen: Das Einziehen einer hohen Spundwand ist nach den inzwischen notwendigen Höhenanforderungen keine überzeugende Lösung. Wir hatten das Volksbegehren aber für zulässig erachtet. Das hat der Staatsgerichtshof jetzt anders gesehen. Damit ist klar: Es wird keinen Volksentscheid geben, die Spundwand-Variante ist vom Tisch“, stellt Sofia Leonidakis fest.

Für die Vorsitzende und stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linken-Bürgerschaftsfraktion ändere allerdings nichts daran, dass die Deicherhöhung auf eine Weise erfolgen müsse, bei der die stadtteilprägende grüne Kulisse am Deich „so gut es geht“ wieder hergestellt wird. „Uns sind unverändert die Kriterien wichtig, die der Senat am 19. Juli 2022 für die Weiterentwicklung der Entwurfsfassung gemeinsam festgelegt hat: Erhöhung des Grünanteils, Wiederbepflanzung auf der Deichkrone, Begrünung oder künstlerische Gestaltung der Wasserseite, Erhalt der acht Bäume im Bereich Brautstraße bis Rolandstraße, Auswahl der nachzupflanzenden Baumsorte durch den Stadtteil, doppelreihige Bepflanzung in einzelnen Abschnitten, möglichst kurzer zeitlicher Abstand zwischen Baumfällung und Neupflanzung. Das muss die weitere Entwurfsplanung jetzt leisten.“