Zukunft der BTE-Trasse in Huchting
Der Beirat Huchting fordert gemäß §7, Absatz 1, des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter die zuständige senatorische Behörde auf, die u.a. Anfrage des Beirats fristgerecht zu beantworten:
Wir fragen den Senat:
- Wie wird die Huchtinger Bahnstrecke der BTE-Eisenbahn GmbH – deren Anteileigner die Gemeinden Weyhe, Stuhr und Thedinghausen (zu je 30 Prozent) sowie die 100-prozentige BSAG-Tochter Weser Bahn (10 Prozent) sind – in jenem Huchtinger Bereich, die durch die Straßenbahnlinien 1 und 8 nicht befahren wird, zukünftig genutzt?
- Wie beurteilt der Senat den erbärmlichen und völlig verschmutzten bzw. verwahrlosten Zustand des durch Huchting verlaufenden Teils der so genannten BTE-Trasse, über die zukünftig nicht die Straßenbahn der Linien 1 und 8 geführt werden soll und welche Maßnahmen ergreift er, damit kurz- bzw. mittelfristig dieser Trassenbereich wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand hergerichtet wird.
- Welche Gründe sprechen dafür bzw. dagegen, den Huchtinger Bereich der so genannten BTE-Trasse, der zukünftig nicht für die Straßenbahn der Linien 1 und 8 genutzt wird, umzuwidmen für eine neue Wegeverbindung für Fußgehende bzw. Radfahrende innerhalb des Quartiers?
Jaroslav Svimbersky, Michael Horn und die Linke-Fraktion im Beirat Huchting