1. Letzte Woche formierten sich 15 Arbeitslose für eineinhalb Wochen zu einem Zug der Tagelöhner durch das Land Brandenburg. Der Jüterboger „Verein für soziale Selbstverteidigung“ gehört zu den Initiatoren der Aktion, die unter der Trägerschaft des Fördervereins „Soziale Bewegung Land Brandenburg“ steht. Die Erwerbslosen ziehen mit Wohnmobilen und mehreren PKWs übers Land und gehen auf Arbeitssuche. Sie wollen überall den Menschen die zunehmende Dehumanisierung der Arbeitswelt bildhaft vor Augen führen. Für ihr Vorhaben mussten sie sich bei ihrer Arge persönlich abmelden, weil sie während der Werktage ihren Wohnort verlassen wollen. Dieser Schikane müssen sie sich aussetzen, wenn sie sich nicht wegen „unerlaubter Ortsabwesenheit“ und „Nichterreichbarkeit“ der Gefahr des Verlustes auf den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II aussetzen wollen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Arge ihnen einen Arbeitsplatz vermitteln könnte, unwahrscheinlich gering.
Die Betroffenen sind zum Teil seit mehreren Jahren arbeitssuchend, bekommen bestenfalls mal einen befristeten Job bei einer Reinigungsfirma oder einen dieser bescheidenen Ein-Euro-Jobs. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass es dies für sie mit Mitte, Ende 40 schon gewesen sein soll. Sie kritisieren, dass die hohe Arbeitslosigkeit im Land jetzt zunehmend durch Leiharbeit kaschiert wird, was letztlich auch zu einem ständig sinkenden Lohnniveau führt. Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass immer mehr Menschen von der Zunahme von unsicheren Arbeits- und Lebensverhältnissen betroffen sind, dass das sinkende Lohnniveau immer mehr Vollzeitbeschäftigte in die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen treibt und dass die Zumutbarkeitskriterien für Erwerbslose verschärft werden, was die Menschen in Arbeitsverhältnisse bringt, von deren Lohn allein sie nicht leben können, sodass eine normale Lebensplanung geradezu verunmöglicht würde. Aber nicht allein die Einkommensarmut ist das Problem, sondern auch, dass die Situation durch herbe Einschnitte in das soziale Netz verschärft wird. Darum werden das Kürzen sozialer Leistungen, Einsparungen im Gesundheitssystem oder eingeschränkte Mobilität und Ausgrenzung von gesellschaftlicher Teilhabe der Arbeitslosen auch Themen während ihrer Tour sein. Informationen und Gespräche sollen dazu beitragen, Vorurteile zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen abzubauen. Eine tolle Idee, die hoffentlich auf Nachahmung stößt!
2. Rechtsanwalt Johannes Hentschel beklagt, die „rechtswidrige Schnüffelei“ bei Hartz-IV-Beziehern durch das Göttinger Sozialamt. Im April dieses Jahres habe ein anonymer Anrufer der Behörde mitgeteilt, dass sich eine Hartz-IV-Bezieherin aus der Stadt gar nicht regelmäßig in ihrer angegebenen Wohnung aufhalte, sondern bei ihrem Freund lebe. Nach dem Telefonat entsandten die Stadt und der Landkreis Göttingen Mitarbeiter, um in der Nachbarschaft der Frau weitere Erkundigungen einzuholen. Obwohl die Betroffene weder angehört noch informiert wurde, erfolgte einfach so die Leistungseinstellung. Stadt und Landkreis Göttingen weigern sich bis heute, die Namen des oder der anonymen Informanten offenzulegen. Wegen dieses und weiterer Beispiele von rechtswidriger Schnüffelei bei Hartz-IV-Empfängern im Raum Göttingen hat der Jurist jetzt beim Niedersächsischen Sozialministerium Bußgelder gegen insgesamt vier Stadt- und Landkreismitarbeiter beantragt und in zwei Fällen von Hausbesuchen und Nachbarbefragungen zudem den Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet.
In diesem Land scheint es immer wieder nette Mitbürger zu geben, die gern die Funktion des selbsternannten Blockwartes ausüben und ihre Nachbarn wegen abgelaufener Konservendosen, Spinnweben und anderer „zweifelhafter Erkenntnisse“ denunzieren, wodurch sich die Sozialbehörde dann veranlasst sieht, einen „Hausbesuch“ bei einem Leistungsbezieher in die Wege zu leiten. So standen bei einer 82-jährigen Hilfebezieherin plötzlich zwei Mitarbeiter der Behörde unangekündigt mit der Begründung „auf der Matte“, dass die Heizkosten der Frau zu hoch seien. In der einschlägigen Rechtsprechung gelten die unangekündigten Hausbesuche und die Befragung der Nachbarn für die Behörden als letzte Mittel der Informationsgewinnung. Voraussetzungen sind aber gewichtige Verdachtsmomente, dass Leistungen zu Unrecht bezogen werden und dass es keine andere Möglichkeit einer anderweitigen Klärung gibt. Hentschel beklagt, dass die Praxis der Göttinger Behörden eklatant gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Hartz-IV-Bezieher verstoße und auch die im Sozialgesetzbuch geregelten Grenzen der Datenerhebung von den Ämtern „bewusst mit Füßen getreten“ würden. Göttingens Oberbürgermeister reagierte prompt – und wies die in einem der Fälle zusätzlich erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde ab, weil er „kein Fehlverhalten“ seiner Mitarbeiterin erkennen könne. Das wird der Landesdatenschutzbeauftragte wohl anders sehen!
3. Letzte Woche verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Sachsen, die eine dreijährige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte und dabei sowohl Hartz-IV-Leistungen als auch sogenanntes Schüler-Bafög erhielt. In einer Vorinstanz entschied das Bundessozialgericht, dass die Bafög-Leistungen mit Ausnahme einer Pauschale für ausbildungsbestimmte Kosten als bedarfsmindernd zu berücksichtigen seien. Das Bundesverfassungsgericht schloss sich der Meinung der Vorinstanz an, wonach Bafög-Leistungen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden dürfen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums enthalte nur einen Anspruch auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind – und dazu zählten die Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule eben nicht. Klar, diese Privatschulen können nur von Kindern betuchter Eltern besucht werden. Dabei muss in einem Sozialstaat Bildung für alle kostenlos und möglich sein (Aktenzeichen 1 BvR 2556/09)!
4. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, sprach sich im „Deutschlandradio Kultur“ für eine „freiwillige Wehrpflicht“ aus, bei der Wehrdienstleistende bevorzugt Studienplätze erhalten sollen. Nicole Gohlke, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, kommentierte, dass die SPD offensichtlich Studienplätze in eine billige Währung verwandeln wolle. Schon jetzt dienen finanziell Benachteiligte als Kanonenfutter in Afghanistan und anderen Konfliktregionen. Offenbar soll der Druck auf junge Erwachsene erhöht werden, sich für eine militärische Laufbahn zu entscheiden, wobei dann in meinen Augen bei einer ökonomischen Zwangslage kaum noch von einer wirklichen Entscheidung gesprochen werden kann! Dass, wer „gedient“ habe, einen Studienplatz bekomme, zieht natürlich nur, wenn Studienplätze knapp oder schwer zu erreichen sind. Das Recht auf einen Studienplatz darf nicht in einen staatlichen Gnadenakt verwandet werden! Inge Höger formulierte treffend, dass junge Menschen wieder Perspektiven brauchen, sodass sie nicht auf die todsicheren Angebote der Bundeswehr angewiesen sind. Arbeitsplätze statt Kriegseinsätze, das sollte die Devise sein! Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass Studienplätze an eine Militärausbildung gekoppelt werden! Offenbar will Herr Arnold eine militarisierte Gesellschaft, in der Soldaten überall Vorfahrt haben. Meiner Meinung nach muss derjenige studieren können, der studieren möchte – völlig unabhängig von Studiengebühren, dem Portemonnaie der Eltern und erst recht vom Militär!
5. Der NDR-Redaktion „Panorama“ liegen brisante Aussagen und Dokumente vor, wonach der Textildiscounter Kik offenbar systematisch die Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter ausgespäht hat, um verschuldete Angestellte zu feuern. Die Zentrale schaute sich nach Neueinstellungen eine „Creditreform“-Auskunft online an. Danach bekamen die Bezirksleiter die Information, bei der oder dem liege dies und das im Argen. Die Kik-Bezirksleiter wurden angehalten, diesen Mitarbeiter(inne)n zu kündigen oder einen befristeten Vertrag nicht zu verlängern. Natürlich durfte bei den Kündigungen der wahre Grund nicht genannt werden. Diese Praxis traf Menschen, die sich darum bemühten, von ihren Schulden runterzukommen, besonders hart und ungerechtfertigt! Als das Unternehmen von „Panorama“ daraufhin angesprochen wurde, antwortete es schriftlich, die angeführten Verfahren würden bei Kik nicht mehr praktiziert. Noch im vorigen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund vergeblich gegen Kik wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt, wobei das Verfahren allerdings eingestellt wurde. Dabei ist es laut Bundesdatenschutzgesetz strafbar, persönliche Daten von Mitarbeitern mit der Absicht zu besorgen, ihnen systematisch zu schaden. Obwohl der Discounter allein in den Jahren 2008 und 2009 in über 49.000 Fällen die Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter bei „Creditreform“ abgefragt hatte, konnte die Staatsanwaltschaft keine Schädigungsabsicht nachweisen. Dies könnte sich durch die Aussagen der Bezirksleiter in „Panorama“ nun ändern. Sie bestätigen, dass die Abfragen offenbar das Ziel hatten, verschuldete Mitarbeiter loszuwerden, ihnen also zu schaden.
6. Laut einer Umfrage der Gazette mit den vier Großbuchstaben sind 84 Prozent der Bevölkerung dafür, dass für Hartz-IV-Bezieher eine Arbeitspflicht bestehen sollte. Hatten Westerwelle und Sarrazin mit ihren als Pöbeleien gewerteten Kommentaren zu Hartz IV doch nicht so ganz Unrecht? Soll der arbeitslose Facharbeiter etwa den Dreck anderer aufsammeln? Gibt es ein offensichtliches Lustempfinden der Gesellschaft, die ihre Freude daran hat, Transferleistungsbezieher zum Beispiel mit gelben Jacken bekleidet arbeiten zu sehen? Immerhin geistert sogar bei „Bild“ die Frage herum: Was ist, wenn persönliche Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit und Hartz-IV-Bezug entsteht und innerhalb nur eines Jahres der völlige soziale Absturz erfolgt? Immerhin wird die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt Arbeitsprogramme gibt, die der Würde und der Qualifikation angemessen sind, oder ob das mit Maßnahmen verbunden sein darf, die den Betroffenen das Gefühl geben, gesellschaftlicher Aussatz zu sein. Erstaunlich, dass ich in dieser Zeitung online nachlesen kann, dass erst mal Plätze geschaffen werden müssen, in der ALG-II-Bezieher mit Würde und Perspektiven einer angemessenen Tätigkeit nachgehen können, bevor darüber nachgedacht wird, sie arbeiten zu lassen. Ich frage mich aber schon, ob wirklich 84 Prozent der Bevölkerung dafür sind oder nicht vielmehr der „Bild“-Zeitungsleser. Vielleicht hätte die Frage auch anders gestellt werden müssen: ob nämlich Zustimmung darüber besteht, dass Erwerbslose unter staatlicher Aufsicht als Sklaven arbeiten müssen – oder ob die angebotenen Arbeitsplätze regulär sein und den „arbeitenden Erwerbslosen“ (was ist das denn?) ein ausreichendes Einkommen sichern sollen, damit sie ein frei bestimmtes Leben führen können. Die Form der Frage bestimmt das Ergebnis!
7. Kaum ist die leckgeschlagene Ölquelle im Golf von Mexiko mit einer provisorischen Haube abgedichtet, muss natürlich auch das Sommerloch gestopft werden. Sarrazin, Heinsohn, Westerwelle, Möllenstädt und Konsorten stimmten bereits mental darauf ein, wie mit den Überflüssigen einer Gesellschaft umzugehen sei: Das muss selbstverständlich einen Verzicht auf Warmduschen, warme Räume, beliebige Ortsabwesenheit und Elterngeld – spätrömische Dekadenz eben – nach sich ziehen! Wenn sich Erwerbslose nicht durch eigenen Broterwerb selbst versorgen wollen, müssen sie auch die Konsequenzen für ihre eigens verursachte Wertminderung tragen. Warum sollen die Steuerzahler eigentlich länger für deren Nichtstun in einer behaglichen Unterkunft zahlen? Wenn die Vorschriften der Verfolgungsbetreuung durch die argen Argen noch immer keinen ausreichenden Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten, müssen halt drakonischere Maßnahmen gefunden werden, die zur Aktivierung führen. Ich finde, dass 25 Quadratmeter durchaus genügen, um vollkommen Überflüssige mit einem respektablen Wohnklo auszustatten. Wenn ihnen überdies noch ein elektrisches Laufrad mit eingebautem Akku gestellt würde, könnten sie selbst so viel Strom erzeugen, wie ihre großformatigen Flachbildschirme Tag für Tag verbrauchen. Durch diese körperliche Ertüchtigung würde auch der Kreislauf in Gang gebracht werden, was für die Gesundheit förderlich wäre und ebenso die Kosten für die Heizung mindern könnte!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)